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Wir haben Antworten auf Ihre Fragen

Hier gibt es einen Überblick über die beruflichen Ausbildungsangebote, die die Justizvollzugsanstalten Heinsberg und Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - ihren Gefangenen anbieten. Dabei ist zwischen »Berufsausbildungen« (JVA Heinsberg für den Jugendvollzug) bzw. »Umschulungen« (JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - für den Erwachsenenvollzug) und dem »Erwerb von berufsbezogenen Grundlagen« in den jeweiligen Berufsbereichen zu unterscheiden.

Die berufliche Qualifizierung von Gefangenen in den entsprechend gekennzeichneten Berufen erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnungen. Der zuständige Prüfungsausschuss der Innung oder Kammer nimmt die Abschlussprüfungen ab und stellt den Gefangenen bei deren Bestehen den Gesellen-/Facharbeiterbrief aus.

In den angebotenen Berufen können die Gefangenen auch berufsbezogene Grundlagen erlernen (Teilqualifizierungen). Diese können im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb zur Verkürzung einer anschließenden Berufsausbildung führen.

Das Ziel der beruflichen Qualifizierung in den Haftanstalten besteht darin, die Gefangenen fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Dafür werden ihnen berufsbezogene Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, soweit das während der Haftzeit möglich ist.

Die Vollzugsanstalten bieten ihren Insassen eine breite Palette an beruflichen Ausbildungs-/Umschulungsmöglichkeiten. Dazu verfügen die Anstalten über sehr gut ausgestattete Werkstätten in ihren Bildungseinrichtungen und entsprechend qualifiziertes Personal (i.d.R. Handwerksmeisterinnen und -meister oder vergleichbar). Die Ausbildung/Umschulung von Inhaftierten verläuft ähnlich wie eine betriebliche Ausbildung mit der Einschränkung, dass die Arbeit im Betrieb bzw. auf der Baustelle in der Regeln nicht möglich ist. Dieser Mangel wird jedoch durch eine sehr intensive fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung (vergleichbar der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung) einschließlich Berufsschulunterricht und Projektarbeiten kompensiert. Nicht selten bringen Haftentlassene sogar ein größeres Fachwissen mit als betriebliche Auszubildende.

Während der Haftzeit leben Inhaftierte nach einem streng vorgebebenen Tagesablauf, der neben der Unterbringung im Haftraum auch Möglichkeiten der sozialen Entwicklung wie beispielsweise durch pädagogische und psychologische Angebote, aber auch Sport und natürlich feste Zeiten für die berufliche Qualifizierung bzw. für die Arbeit in den Werkstätten der Vollzugsanstalten beinhaltet. Der feste Tagesablauf gibt den Gefangenen eine Struktur, die sie häufig aus ihrem vorherigen Leben nicht kennen. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeber Haftentlassenen eine ähnliche Struktur als Orientierungsrahmen anbieten können. Hilfreich sind hier in der ersten Zeit nach der Entlassung beispielsweise möglichst feste Arbeitszeiten, aber auch eine einzelne Ansprechperson im Betrieb.

Im Rahmen des Projekts »Handwerk im Hafthaus« können und sollen Betriebe und deren Beschäftigte gerne die Werkstätten in den Haftanstalten der Justizvollzugsanstalt Heinsberg und in der Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - besichtigen und hier auch mit Gefangenen und Ausbildungspersonal ins Gespräch kommen. Die Kontaktaufnahme zur Vollzugsanstalt ist über den Personenkreis möglich, der hier aufgeführt wird.

Grundsätzlich können Inhaftierte bereits während der Haftzeit betriebliche Praktika absolvieren, sofern sie die persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen und die entsprechende Lockerungsstufe erreicht haben.
Bei der Umsetzung von betrieblichen Praktika handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die nach Abstimmung mit dem Betrieb durch die Justizvollzugsanstalt genehmigt werden können. Weitere Informationen und Kontaktaufnahme finden Sie hier.

Das gegenseitige Kennenlernen vor einer Arbeitsaufnahme ist ein wesentlicher Faktor, um festzustellen, ob die Chemie zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und künftiger Arbeitgeberin bzw. künftigem Arbeitgeber stimmt. Das gilt in besonderem Maße für solche Menschen, die aufgrund einer Straftat einen Teil ihres Lebens im Gefängnis verbracht haben. Die Justizvollzugsanstalten ermöglichen daher gerne ein vorheriges persönliches, unverbindliches Kennenlernen zwischen Betrieben und Gefangenen. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit, ein Gespür für die derzeitige Lebensumgebung des Gefangenen in der Vollzugsanstalt zu erhalten. Weitere Informationen und Kontaktaufnahme finden Sie hier.

Ziel des Vollzuges ist es, Gefangene zu befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Zur Erreichung dieses Ziels gibt es in den Vollzugsanstalten ein vielfältiges Behandlungs- und Betreuungsangebot. Hierzu zählen beispielsweise Anti-Gewalt-Trainings, Soziales Training, Drogen- und Schuldnerberatung sowie psychologische und pädagogische Unterstützung. Die persönliche Entwicklung wird fortlaufend beobachtet und ausgewertet. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme stellen die Inhaftierten Durchhaltevermögen, Leistungsbereitschaft, Zielstrebigkeit und Lernbereitschaft sowie einen gewissen Grad an Stabilität unter Beweis. Gleichwohl kann bei keinem Menschen hundertprozentig ausgeschlossen werden, dass nicht doch Konflikte entstehen.

Zielgruppe ihrer beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sind männliche und weibliche erwachsene Inhaftierte, die bislang keinen Berufsabschluss erlangt haben oder die der beruflichen Neuorientierung oder Fortbildung bedürfen.

Die in der Berufsförderungsstätte angebotenen Umschulungsmaßnahmen sind von den zuständigen Kammern anerkannt. Die Ausbildungswerkstätten und das eingesetzte Personal sind bzgl. ihrer Voraussetzungen und Eignung geprüft und zugelassen.
Insoweit ist die Berufsförderungsstätte Partner für Umschulungsmaßnahmen der Handwerkskammer Dortmund und der IHK Mittleres Ruhrgebiet Bochum sowie anerkannter Ausbildungsbetrieb der Landwirtschaftskammer NRW. Zudem ist sie eine zugelassene Bildungseinrichtung des DVS.

Das Ausbildungspersonal vermittelt den Lernstoff in Theorie und Praxis in heterogenen Ausbildungsgruppen innerhalb der Berufsförderungsstätte.
Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte entspricht den Strukturen überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen, wie sie beispielsweise auch bei Bildungsträgern zu finden sind.

Praktische Ausbildungsinhalte werden betrieblich orientiert im Rahmen von Arbeitsaufträgen und Projektarbeiten in den Ausbildungswerkstätten vermittelt und trainiert, durch die Betriebspraktika ersetzt werden.   

Als Teilnahmevoraussetzung für die in den Strukturen einer JVA durchgeführten beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen gelten Lernwilligkeit, Motivation und Mitarbeitsbereitschaft.


Die Unterschiede im Überblick:

> Kein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung

> Kein vorheriger Berufsabschluss nötig – Berufsausbildung in Struktur und Laufzeit von Umschulungsmaßnahmen

> Kein Berufsschulbesuch – Ausbildung in Theorie und Praxis durch Ausbildungspersonal innerhalb der Berufsförderungsstätte

> In der Regel keine Betriebspraktika – jedoch im Rahmen von Einstellungsabsichten im Einzelfall möglich